Jeder Mensch hat das Recht frei zu sein. Aber nicht jeder Mensch ist frei.

Was ist Menschenhandel?

Ca. 40 Millionen Menschen sind weltweit in moderner Sklaverei gefangen (Walk free foundation 2018). Das kann dann so aussehen:

Sexuelle Ausbeutung, z.B. in der Prostitution oder in der Pornoindustrie

Ausbeutung der Arbeitskraft, z.B. im Baugewerbe oder in der Hotellerie

Zwangsverheiratung

Die Mehrheit der gehandelten Menschen sind Frauen und Kinder, die meist in der Sexindustrie landen (European Commision 2016). Bei den genannten Zahlen handelt es sich jedoch um Schätzungen und es wird mit einer deutlich höheren Dunkelziffer gerechnet.


Was genau ist Menschenhandel? Laut international geltenden Richtlinien gibt es drei Hauptmerkmale, die erfüllt sein müssen, um von Menschenhandel sprechen zu können:

Handlung (Anwerbung, Transport, Beherbergung/Aufnahme von Personen)

Mittel (Täuschung, Drohung, Zwang, Gewalt, Ausnutzung von Hilflosigkeit, Entführung; Loverboymethode)

Zweck (sexuelle Ausbeutung, Ausbeutung der Arbeitskraft, Entnahme von Organen)

Menschenhandel und auch die Förderung der Prostitution ist in der Schweiz strafbar (Art. 182 StGB; Art. 195 StGB).

Und wie sieht es in der Schweiz aus?

Genaue Zahlen und Daten für die Schweiz zu nennen, ist fast unmöglich, da das Dunkelfeld sehr hoch ist.

Dies zeigt sich z.B. darin, dass das Bundesamt für Justiz (2001) schätzt, dass es jährlich etwa 2200-9200 Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung in der Schweiz gibt. Die breite Spanne der Schätzung zeigt, dass es kaum möglich ist, dass Ausmass des Menschenhandels zu erfassen. In der Schweiz stammt der überwiegende Anteil der betroffenen Frauen, die sexuelle ausgebeutet werden (ebenfalls Schätzungen zufolge,) aus südosteuropäischen Ländern, wie Rumänien, Ungarn und Bulgarien (U.S. Departement of State 2018, S. 198/S. 405).

Das Gebiet der Arbeitsausbeutung ist deutlich schlechter erforscht und es gibt kaum Schätzungen für diesen Bereich, die sich nur auf die Schweiz beziehen. Weltweit gibt es ca. 25 Millionen Menschen, die von Arbeitsausbeutung betroffen sind (ILO)

In der Strafverfolgung wurden 2018 in der Schweiz 85-125 Fälle von Menschenhandel (nach Art. 182 StGB) und 146 Fälle von Förderung der Prostitution (nach Art. 195 StGB) erfasst (Bundesamt für Statistik (BFS) 2019a). Im Jahr 2018 kam es in vier Fällen zu einer Verurteilung wegen Menschenhandels und in 19 Fällen zu einer Verurteilung wegen Förderung der Prostitution (BFS 2019b). Die genannten Zahlen bilden lediglich das „Hellfeld“ ab und die Dunkelziffer kann deutlich davon abweichen (BFS 2019a).

Weitere Informationen zu der Situation in der Schweiz hat das Bundesamt für Polizei fedpol zusammengestellt: https://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel.html

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